Diskussion:Aken (Elbe)
Kirchen
[Quelltext bearbeiten]Sehr schade, dass zu Marien- und Nikolaikirche nichts weiter nachzulesen ist.
Schrifttype
[Quelltext bearbeiten]Andere Schrifttype ist unakzeptabel in einem Lexikon
- unvollständige Halbsätze bei denen man erstmal raten muß was einem der autor sagen will sind Sicherlich noch viel unakzeptabler ...Sicherlich Post 21:08, 15. Apr. 2007 (CEST)
Aken - Aachen - Aqua
[Quelltext bearbeiten]Wenn der Name Aken auf Siedler aus Aachen zurückgeführt werden kann, dann ist er offensichtlich nicht von lateinisch Aqua abgeleitet. Der Name Aachen ist schließlich auch nicht von lat. Aqua abgeleitet, sondern von altgermanisch Ahha (s. dazu Aachen). Natürlich sind Ahha und Aqua beides Abkömmlinge des gleichen indogermanischen Wortes für Wasser.
- Ist es nicht richtig das Aken ursprünglich ein Marktfleck flämischer Siedler im 12. Jahrhundert war? Vielleicht lässt sich daher die Namengebung "Aken" erklären, was ja dann der niederländische Name für Aachen wäre. --Johannes Rudloff 18:07, 29. Jul. 2009 (CEST)
Wappen
[Quelltext bearbeiten]Is das nicht das Wappen von Aken (Elbe)? Dem Siegel der Stadt sieht es jedenfalls ziemlich ähnlich ;)
--Adlange 10:31, 12. Mär. 2010 (CET)
- Nein, das ist eine alte Darstellung aus den 1970er/1980er Jahren. Die Stadt Aken (Elbe) führt definitiv kein Wappen, Anfragen gern beim Bürgermeister Hansjochen Müller oder der Stadtverwaltung. Rauenstein 14:29, 13. Mär. 2010 (CET)
- In den neunziger Jahren erstritt sich die Stadt Aken gegen den Widerspruch der Fachabteilung des Innenministeriums von Sachsen-Anhalt juristisch das Recht zur Führung ihres farbig gestalteten Dienstsiegels auf der Flagge. Dies entsprach zwar nicht dem geltenden Runderlass, doch stellte das Gericht fest, dass dieser keine Rechtsverbindlichkeit ausdrückt. Vexillologisch wäre es möglich, auch einen Gartenzwerg in der Flagge zu führen, rechtlich ebenso.--Repgow 18:21, 13. Mär. 2010 (CET)
- Ich finde die Tatsache der Nicht-Rechtsverbindlichkeit sehr bemerkenswert. Rauenstein 19:44, 13. Mär. 2010 (CET)
- Hallo Rauenstein, wie unverbindlich sogenannte Rechtsgrundlagen in Sachen kommunaler Hoheitszeichen in Sachsen-Anhalt sind, zeigt z. B. der Runderlass des Innenministeriums der Landesregierung Sachsen-Anhalt vom 18.07.2007 - 31.13-10024 „Genehmigung der Wappen und Flaggen von Gemeinden,Verwaltungsgemeinschaften und Landkreise“, der sich in den Punkten 3.1 und 3.2 gegenseitig aufhebt und Normen im Konjunktiv postuliert. Eine solche "Liberalisierung" schafft keine Freiheit, sondern nur Unsicherheit und Willkür - und zwar auf Seiten der Städte und Gemeinden wie in den Abteilungen der Kommunalaufsicht, die sich beiderseits bemühen, das Richtige zu tun, ohne konkret zu wissen, was das ist. Da bleibt für viele nur das Vertrauen in die Kompetenz des Heraldikers, der/die ja nicht nur die Wappenkunde und Wappenkunst, sondern auch das Wappenrecht verstehen sollte.--Repgow 02:47, 15. Mär. 2010 (CET)
Geschichte
[Quelltext bearbeiten]Ein germanisches Gräberfeld, das von der späten La Téne-Zeit bis in die mittlere römische Kaiserzeit reicht, wurde westlich von Kleinzerbst in den Jahren 1964-1969 ergraben.
Lit.: Erika Schmidt-Thielbeer: Kleinzerbst - Ein germanisches Gräberfeld der Spätlatenezeit und der frühen römischen Kaiserzeit aus dem Landkreis Köthen. Veröffentlichungen des Landesamtes für Archäologie, Landesmuseum für Vorgeschichte Sachsen-Anhalt: Bd. 51, Halle, 1998 -- 178.191.235.230 22:01, 14. Apr. 2012 (CEST)
Bürgermeister
[Quelltext bearbeiten]Bitte aktualisieren. --Schubbay (Diskussion) 15:08, 13. Jun. 2015 (CEST)